Beratungshilfe
Benötigen Sie einen antwaltlichen Rat in einer außergerichtlichen Angelegenheit, können Sie unter bestimmten Vorraussetzungen (finanzielle Bedürftigkeit, Fehlen einer kostengünstigeren Beratungsalternative) beim zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe zu beantragen. Das Merkblatt nebst Antragsformular finden Sie unter www.justiz.nrw.de.