Fachanwältin für Familienrecht

Ehe und Scheidung

Stecken Sie aktuell in einer Ehekrise und wollen für sich ausloten, welche Folgen eine Scheidung für Sie hat? Leben Sie und Ihr Partner schon länger getrennt und wollen Sie sich einen Überblick über Ihre Rechte verschaffen?
Stehen Sie am Beginn einer Ehe und möchten sich beraten lassen, ob es Sinn macht, einen Ehevertrag abzuschließen, um in der Zukunft streitige gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden?
Als Fachanwältin für Familienrecht berate, unterstütze und vertrete ich Sie vor Gericht in allen mit einer Trennung und Scheidung verbundenen Rechtsfragen so z.B. 
  • Eheverträgen
  • Trennungsvoraussetzungen
  • Trennungsunterhalt
  • Scheidungsvoraussetzungen
  • Nachehelichenunterhalt
  • Versorgungsausgleich
  • Zugewinnausgleich 
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Regelung von Sorgerecht und Umgangsrecht

Mediation

Streitigkeiten gehören zu unserem Leben und abweichende Auffassungen, davon, was gerecht ist, zu unserer Rechtskultur. In vielen Lebensbereichen bietet es sich an, Streitigkeiten nicht gerichtlich durch alle Instanzen durchzufechten. Die Mediation bietet hierfür ein Verfahren, Konflikte nicht der Entscheidung der Gerichte zu überlassen, sondern mit den Beteiligten eine selbstbestimmte, tragfähige Lösung zu finden, die Geld und Nerven schont. Als ausgebildete Mediatorin biete ich Ihnen Unterstützung und die Durchführung dieser Problemlösungsalternative an.

Wir sind für Sie da

Anwaltliche Tätigkeit ist nie „umsonst“, denn ich helfe Ihnen, Ihre Ansprüche zu klären und effektiv durchzusetzen.

Welche Kosten Ihnen dadurch entstehen, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Ich rechne die Gebühren meiner Bemühungen nach den geltenden gesetzlichen Richtlinien dieser Bestimmungen ab.

Daneben besteht die Möglichkeit, eine gesonderte Honorarvereinbarung abzuschließen, sowie in den Fällen außergerichtlicher Beratung, einen Pauschalbetrag für eine Beratung zu vereinbaren.

Oftmals ist es zu Beginn der Übernahme des Mandats noch nicht abzusehen, welche gebührenauslösenden Tätigkeiten notwendig sind oder werden.

Ich bemühe mich um Kostentransparenz, indem ich Sie zu Beginn und während der laufenden Beratungs- und Verfahrensphase auf die Gebühren hinweise.