Fachanwältin für Sozialrecht

Rentenrecht

Viele Menschen können bereits vor Eintritt in das Rentenalter nicht mehr ganztägig arbeiten. Ich berate und unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche wegen Erwerbsminderungsrente, Rente für schwerbehinderte Menschen, Witwenrente und Altersrente.

Unser Sozialversicherungssystem soll die Versicherten vor existenziellen Notlagen bewahren, wenn sie nicht mehr arbeiten können.

Tatsächlich ist die Durchsetzung einer Erwerbsminderungsrente oftmals mit großen Problemen für die Versicherten verbunden.

Aufgrund meiner Spezialisierung als Fachanwältin für Sozialrecht, kann ich Sie in diesen Angelegenheiten hochspezialisiert und erfahren gegenüber der Rentenversicherung und vor Gericht vertreten.

Schwerbehindertenrecht

Die Anerkennung einer Schwerbehinderung ist für die betroffenen Menschen mit erheblichen rechtlichen Vorteilen verbunden: So ist mit der Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft ein besonderer Kündigungsschutz, eine bevorzugte Einstellung bei Beschäftigung, eine Freistellung von Mehrarbeit, eine Woche Zusatzurlaub und eine um bis zu fünf Jahre vorgezogene Regelaltersente möglich.
Daher kommt der Realisierung der Schwerbehinderteneigenschaft erhebliche Bedeutung zu.

Die Anerkennung der Schwerbehinderung scheitert jedoch oftmals, weil medizinische Sachverhalte unrichtig ermittelt oder nicht vollständig ausgewertet wurden.

Als Fachanwältin für Sozialrecht mit Schwerpunkt im Schwerbehindertenrecht vertrete ich Sie in den Verfahren zur Realisierung Ihres Behinderungsgrades gegenüber den Behörden und vor Gericht durch alle Instanzen.

Seniorenrecht / Pflegerecht

Zur Finanzierung der Kosten in einem Pflegeheim sind erhebliche finanzielle Mittel aufzuwenden. In diesem Zusammenhang tauchen regelmäßig rechtliche Fragen auf:

  • Hat die Pflegeversicherung den richtigen Pflegegrad anerkannt?
  • Welche Leistungen der Pflegeversicherung können in Anspruch genommen werden?
  • Wer übernimmt die Kosten der Heimunterbringung wenn die Rente nicht reicht?
  • Muss Vermögen für die Heimkosten eingesetzt werden und wenn ja in welcher Höhe?
  • Was ist mit dem Eigenheim?
  • Haften die Kinder für die Heimunterbringung der Eltern? Müssen Schenkungen insbesondere übertragene Immobilien zurückgegeben werden?
  • Wie kann ich rechtssicher Vermögensübertragungen gestalten, ohne dass das Sozialamt diese später zurückfordert?

Bei mir finden Sie kompetente Beratung in allen Fragen rund um die Heimunterbringung und Pflegebedürftigkeit. Ich vertrete Sie gegenüber Behörden und vor Gericht bei streitigen Auseinandersetzungen mit den Sozialleistungsträgern, wenn es um die Kostenübernahme, den Unterhaltsregress oder eine Schenkungsrückforderung geht.

Wir sind für Sie da

Anwaltliche Tätigkeit ist nie „umsonst“, denn ich helfe Ihnen, Ihre Ansprüche zu klären und effektiv durchzusetzen.

Welche Kosten Ihnen dadurch entstehen, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Ich rechne die Gebühren meiner Bemühungen nach den geltenden gesetzlichen Richtlinien dieser Bestimmungen ab.

Daneben besteht die Möglichkeit, eine gesonderte Honorarvereinbarung abzuschließen, sowie in den Fällen außergerichtlicher Beratung, einen Pauschalbetrag für eine Beratung zu vereinbaren.

Oftmals ist es zu Beginn der Übernahme des Mandats noch nicht abzusehen, welche gebührenauslösenden Tätigkeiten notwendig sind oder werden.

Ich bemühe mich um Kostentransparenz, indem ich Sie zu Beginn und während der laufenden Beratungs- und Verfahrensphase auf die Gebühren hinweise.