Fachanwältin für Familienrecht

Ehe und Scheidung

Stecken Sie aktuell in einer Ehekrise und wollen für sich ausloten, welche Folgen eine Scheidung für Sie hat? Leben Sie und Ihr Partner schon länger getrennt und wollen Sie sich einen Überblick über Ihre Rechte verschaffen?
Stehen Sie am Beginn einer Ehe und möchten sich beraten lassen, ob es Sinn macht, einen Ehevertrag abzuschließen, um in der Zukunft streitige gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden?
Als Fachanwältin für Familienrecht berate, unterstütze und vertrete ich Sie vor Gericht in allen mit einer Trennung und Scheidung verbundenen Rechtsfragen so z.B. 
  • Eheverträgen
  • Trennungsvoraussetzungen
  • Trennungsunterhalt
  • Scheidungsvoraussetzungen
  • Nachehelichenunterhalt
  • Versorgungsausgleich
  • Zugewinnausgleich 
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Regelung von Sorgerecht und Umgangsrecht

Unterhaltsrecht

Das Recht oder die Pflicht zur Zahlung von Unterhalt ist komplex geregelt.
Es gibt Unterhaltsansprüche aus Anlass einer Trennung und nach einer Scheidung.
Kinder haben Unterhaltsansprüche gegen ihre Eltern, aber auch erwachsene Kinder müssen unter Umständen ihre betagten Eltern unterstützen .
Als Fachanwältin für Familienrecht finden Sie bei mir spezialisierte und kompetente Beratung zu allen Unterhaltsrechtsverhältnissen.
Aufgrund meiner weiteren Spezialisierung als Fachanwältin für Sozialrecht bin ich insbesondere Ihre erste Ansprechpartnerin, wenn es um Fragen des Elternunterhaltes im Zusammenhang mit der Finanzierung der Heimkosten von Eltern geht.

Vermögensauseinandersetzung

Infolge einer Scheidung ist das im Laufe  der Ehe erworbene Vermögen zwischen den Eheleuten auszugleichen.

Hierbei stellen sich viele Fragen:
  • Wie ist Miteigentum insbesondere am Familienheim auseinanderzusetzen?
  • Wie erfolgt der Ausgleich gemeinsamer Schulden?
  • Welche Regelung gibt es bei Wertpapieren, Kontoguthaben, Steuererstattungen und Steuerschulden?
  • Gibt es Möglichkeiten unbefriedigende Vermögensbilanzen am Ende einer Ehe zu korrigieren?
Zur Klärung dieser Fragen und zum Schutz Ihres Vermögens lassen Sie sich frühzeitig kompetent und spezialisiert beraten!

Mediation

Streitigkeiten gehören zu unserem Leben und abweichende Auffassungen, davon, was gerecht ist, zu unserer Rechtskultur. In vielen Lebensbereichen bietet es sich an, Streitigkeiten nicht gerichtlich durch alle Instanzen durchzufechten. Die Mediation bietet hierfür ein Verfahren, Konflikte nicht der Entscheidung der Gerichte zu überlassen, sondern mit den Beteiligten eine selbstbestimmte, tragfähige Lösung zu finden, die Geld und Nerven schont. Als ausgebildete Mediatorin biete ich Ihnen Unterstützung und die Durchführung dieser Problemlösungsalternative an.

Wir sind für Sie da

Anwaltliche Tätigkeit ist nie „umsonst“, denn ich helfe Ihnen, Ihre Ansprüche zu klären und effektiv durchzusetzen.

Welche Kosten Ihnen dadurch entstehen, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Ich rechne die Gebühren meiner Bemühungen nach den geltenden gesetzlichen Richtlinien dieser Bestimmungen ab.

Daneben besteht die Möglichkeit, eine Honorarvereinbarung abzuschließen, sowie in den Fällen außergerichtlicher Beratung, einen Pauschalbetrag für eine Beratung zu vereinbaren.

Oftmals ist es zu Beginn der Übernahme des Mandats noch nicht abzusehen, welche gebührenauslösenden Tätigkeiten notwendig sind oder werden.

Ich bemühe mich um Kostentransparenz, indem ich Sie zu Beginn und während der laufenden Beratungs- und Verfahrensphase auf die Gebühren hinweise.