Fachanwältin für Sozialrecht

Rentenrecht

Viele Menschen können bereits vor Eintritt in das Rentenalter nicht mehr ganztägig arbeiten. Ich berate und unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche wegen Erwerbsminderungsrente, Rente für schwerbehinderte Menschen, Witwenrente und Altersrente.

Unser Sozialversicherungssystem soll die Versicherten vor existenziellen Notlagen bewahren, wenn sie nicht mehr arbeiten können.

Tatsächlich ist die Durchsetzung einer Erwerbsminderungsrente oftmals mit großen Problemen für die Versicherten verbunden.

Aufgrund meiner Spezialisierung als Fachanwältin für Sozialrecht, kann ich Sie in diesen Angelegenheiten hochspezialisiert und erfahren gegenüber der Rentenversicherung und vor Gericht vertreten.

Wir sind für Sie da

Anwaltliche Tätigkeit ist nie „umsonst“, denn ich helfe Ihnen, Ihre Ansprüche zu klären und effektiv durchzusetzen.

Welche Kosten Ihnen dadurch entstehen, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Ich rechne die Gebühren meiner Bemühungen nach den geltenden gesetzlichen Richtlinien dieser Bestimmungen ab.

Daneben besteht die Möglichkeit, eine gesonderte Honorarvereinbarung abzuschließen, sowie in den Fällen außergerichtlicher Beratung, einen Pauschalbetrag für eine Beratung zu vereinbaren.

Oftmals ist es zu Beginn der Übernahme des Mandats noch nicht abzusehen, welche gebührenauslösenden Tätigkeiten notwendig sind oder werden.

Ich bemühe mich um Kostentransparenz, indem ich Sie zu Beginn und während der laufenden Beratungs- und Verfahrensphase auf die Gebühren hinweise.