Fachanwältin für Sozialrecht

Schwerbehindertenrecht

Die Anerkennung einer Schwerbehinderung ist für die betroffenen Menschen mit erheblichen rechtlichen Vorteilen verbunden: So ist mit der Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft ein besonderer Kündigungsschutz, eine bevorzugte Einstellung bei Beschäftigung, eine Freistellung von Mehrarbeit, eine Woche Zusatzurlaub und eine um bis zu fünf Jahre vorgezogene Regelaltersente möglich.
Daher kommt der Realisierung der Schwerbehinderteneigenschaft erhebliche Bedeutung zu.

Die Anerkennung des Schwerbehinderung von 50 scheitert jedoch oftmals, weil medizinische Sachverhalte unrichtig ermittelt oder nicht vollständig ausgewertet wurden.

Als Fachanwältin für Sozialrecht mit Schwerpunkt im Schwerbehindertenrecht vertrete ich Sie in den Verfahren zur Realisierung Ihres Behinderungsgrades gegenüber den Behörden und vor Gericht durch alle Instanzen.

Wir sind für Sie da

Anwaltliche Tätigkeit ist nie „umsonst“, denn ich helfe Ihnen, Ihre Ansprüche zu klären und effektiv durchzusetzen.

Welche Kosten Ihnen dadurch entstehen, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Ich rechne die Gebühren meiner Bemühungen nach den geltenden gesetzlichen Richtlinien dieser Bestimmungen ab.

Daneben besteht die Möglichkeit, eine gesonderte Honorarvereinbarung abzuschließen, sowie in den Fällen außergerichtlicher Beratung, einen Pauschalbetrag für eine Beratung zu vereinbaren.

Oftmals ist es zu Beginn der Übernahme des Mandats noch nicht abzusehen, welche gebührenauslösenden Tätigkeiten notwendig sind oder werden.

Ich bemühe mich um Kostentransparenz, indem ich Sie zu Beginn und während der laufenden Beratungs- und Verfahrensphase auf die Gebühren hinweise.