Fachanwältin für Sozialrecht
Seniorenrecht / Pflegerecht
Zur Finanzierung der Pflegekosten sind erhebliche finanzielle Mittel aufzuwenden. In diesem Zusammenhang tauchen regelmäßig rechtliche Fragen auf:
- Hat die Pflegeversicherung den richtigen Pflegegrad anerkannt?
- Welche Leistungen der Pflegeversicherung können in Anspruch genommen werden?
- Wer übernimmt die Kosten der Heimunterbringung wenn die Rente nicht reicht?
- Muss Vermögen für die Heimkosten eingesetzt werden und wenn ja in welcher Höhe?
- Was ist mit dem Eigenheim?
- Haften die Kinder für die Heimunterbringung der Eltern? Müssen Schenkungen insbesondere übertragene Immobilien zurückgegeben werden?
- Wie kann ich rechtssicher Vermögensübertragungen gestalten, ohne dass das Sozialamt diese später zurückfordert?
Bei mir finden Sie kompetente Beratung in allen Fragen rund um die Heimunterbringung und Pflegebedürftigkeit. Ich vertrete Sie gegenüber Behörden und vor Gericht bei streitigen Auseinandersetzung mit den Sozialleistungsträgern, wenn es um die Kostenübernahme, den Unterhaltsregress oder Schenkungsrückforderung geht.
Wir sind für Sie da
Anwaltliche Tätigkeit ist nie „umsonst“, denn ich helfe Ihnen, Ihre Ansprüche zu klären und effektiv durchzusetzen.
Welche Kosten Ihnen dadurch entstehen, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Ich rechne die Gebühren meiner Bemühungen nach den geltenden gesetzlichen Richtlinien dieser Bestimmungen ab.
Daneben besteht die Möglichkeit, eine gesonderte Honorarvereinbarung abzuschließen, sowie in den Fällen außergerichtlicher Beratung, einen Pauschalbetrag für eine Beratung zu vereinbaren.
Oftmals ist es zu Beginn der Übernahme des Mandats noch nicht abzusehen, welche gebührenauslösenden Tätigkeiten notwendig sind oder werden.
Ich bemühe mich um Kostentransparenz, indem ich Sie zu Beginn und während der laufenden Beratungs- und Verfahrensphase auf die Gebühren hinweise.