Fachanwältin für Familienrecht

Unterhaltsrecht

Das Recht oder die Pflicht zur Zahlung von Unterhalt ist komplex geregelt.
Es gibt Unterhaltsansprüche aus Anlass einer Trennung und nach einer Scheidung.
Kinder haben Unterhaltsansprüche gegen ihre Eltern, aber auch erwachsene Kinder müssen unter Umständen ihre betagten Eltern unterstützen .
Als Fachanwältin für Familienrecht finden Sie bei mir spezialisierte und kompetente Beratung zu allen Unterhaltsrechtsverhältnissen.
Aufgrund meiner weiteren Spezialisierung als Fachanwältin für Sozialrecht bin ich insbesondere Ihre erste Ansprechpartnerin, wenn es um Fragen des Elternunterhaltes im Zusammenhang mit der Finanzierung der Heimkosten von Eltern geht.

Mediation

Streitigkeiten gehören zu unserem Leben und abweichende Auffassungen, davon, was gerecht ist, zu unserer Rechtskultur. In vielen Lebensbereichen bietet es sich an, Streitigkeiten nicht gerichtlich durch alle Instanzen durchzufechten. Die Mediation bietet hierfür ein Verfahren, Konflikte nicht der Entscheidung der Gerichte zu überlassen, sondern mit den Beteiligten eine selbstbestimmte, tragfähige Lösung zu finden, die Geld und Nerven schont. Als ausgebildete Mediatorin biete ich Ihnen Unterstützung und die Durchführung dieser Problemlösungsalternative an.

Wir sind für Sie da

Anwaltliche Tätigkeit ist nie „umsonst“, denn ich helfe Ihnen, Ihre Ansprüche zu klären und effektiv durchzusetzen.

Welche Kosten Ihnen dadurch entstehen, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Ich rechne die Gebühren meiner Bemühungen nach den geltenden gesetzlichen Richtlinien dieser Bestimmungen ab.

Daneben besteht die Möglichkeit, eine gesonderte Honorarvereinbarung abzuschließen, sowie in den Fällen außergerichtlicher Beratung, einen Pauschalbetrag für eine Beratung zu vereinbaren.

Oftmals ist es zu Beginn der Übernahme des Mandats noch nicht abzusehen, welche gebührenauslösenden Tätigkeiten notwendig sind oder werden.

Ich bemühe mich um Kostentransparenz, indem ich Sie zu Beginn und während der laufenden Beratungs- und Verfahrensphase auf die Gebühren hinweise.