Fachanwältin für Familienrecht

Vermögensauseinandersetzung

In Folge einer Scheidung ist das im Laufe  der Ehe erworbene Vermögen zwischen den Eheleuten auszugleichen.

Hierbei stellen sich viele Fragen:
  • Wie ist Miteigentum insbesondere am Familienheim auseinanderzusetzen?
  • Wie erfolgt der Ausgleich gemeinsamer Schulden?
  • Welche Regelung gibt es bei Wertpapieren, Kontoguthaben, Steuererstattungen und Steuerschulden?
  • Gibt es Möglichkeiten unbefriedigende Vermögensbilanzen am Ende einer Ehe zu korrigieren?
Zur Klärung dieser Fragen und zum Schutz Ihres Vermögens lassen Sie sich frühzeitig kompetent und spezialisiert beraten!

Mediation

Streitigkeiten gehören zu unserem Leben und abweichende Auffassungen, davon, was gerecht ist, zu unserer Rechtskultur. In vielen Lebensbereichen bietet es sich an, Streitigkeiten nicht gerichtlich durch alle Instanzen durchzufechten. Die Mediation bietet hierfür ein Verfahren, Konflikte nicht der Entscheidung der Gerichte zu überlassen, sondern mit den Beteiligten eine selbstbestimmte, tragfähige Lösung zu finden, die Geld und Nerven schont. Als ausgebildete Mediatorin biete ich Ihnen Unterstützung und die Durchführung dieser Problemlösungsalternative an.

Wir sind für Sie da

Anwaltliche Tätigkeit ist nie „umsonst“, denn ich helfe Ihnen, Ihre Ansprüche zu klären und effektiv durchzusetzen.

Welche Kosten Ihnen dadurch entstehen, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Ich rechne die Gebühren meiner Bemühungen nach den geltenden gesetzlichen Richtlinien dieser Bestimmungen ab.

Daneben besteht die Möglichkeit, eine gesonderte Honorarvereinbarung abzuschließen, sowie in den Fällen außergerichtlicher Beratung, einen Pauschalbetrag für eine Beratung zu vereinbaren.

Oftmals ist es zu Beginn der Übernahme des Mandats noch nicht abzusehen, welche gebührenauslösenden Tätigkeiten notwendig sind oder werden.

Ich bemühe mich um Kostentransparenz, indem ich Sie zu Beginn und während der laufenden Beratungs- und Verfahrensphase auf die Gebühren hinweise.